Ausscheiden aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge nach Vollendung des 58. Altersjahres
Wer bis Ende 2020 mit 58 Jahren seine Stelle verlor und keine neue Anstellung fand, dem blieb höchstens die Möglichkeit, sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weiter zu versichern oder aber seine Freizügigkeitsleistung auf ein entsprechendes Konto zu überweisen und später als Kapital zu beziehen. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es nun dank […]